Austritt Kirche
Gesetzeslage
In Deutschland wird der Kirchenaustritt durch die Kirchenaustrittsgesetze der einzelnen Länder geregelt. Diese Gesetzgebung ist so
erforderlich, da einige Kirchen (z. B. die römisch-katholische Kirche) einen Austritt nach ihren internen Gesetzen nicht zulassen.
Da eine Mitgliedschaft in einer Kirche trotz Trennung von Staat und Kirche jedoch auch staatliche Auswirkungen hat (z. B. durch die
Kirchensteuer), muss der Staat durch das Bestehen dieser staatlichen Gesetze auch der negativen Religionsfreiheit Austrittswilliger
Genüge tragen.
Der Staat selber kann den einzelnen Religionsgemeinschaft nicht vorschreiben, wen man als Mitglied sieht und wen nicht. Da besteht ein
kirchliches Selbstbestimmungsrecht, was wir, weil wir ja tollerant sind, den Kirchen auch zugestehen. Das ist aus unserer Sicht
grundsätzlich so auch in Ordnung. Ebenso, wie wir in unseren Entscheidungen frei sein wollen, sollten auch jegliche Glaubensgemeinschaften
in ihren internen Entscheidungen frei sein. Das empfinden wir als fairen Umgang miteinander, trotz der unterschiedlichen Sichtweisen.
Dennoch empfinden wir es als Frechheit und ein Paradebeispiel der Intolleranz, dass z. B. die katholische Kirche einen Austritt nach
ihren internen Gesetzen nicht anerkennt. Man kann niemanden zwingen, in einer Glaubensgemeinschaft zu sein, der es nicht will. Und diesen
freien Willen sollte auch die katholische Kirche gefälligst anerkennen. Bloß weil ein Kind im zarten Babyalter das Sakrament der Taufe
erhalten hat, weil es vielleicht der Wunsch der Eltern war, kann es doch nicht angehen, dass diesem Kind aus kirchenrechtlicher Sicht
der freie Wille zum Austritt (bzw. der Wille, eigentlich nie eigenständig die Aufnahme in die Gemeinschaft gewollt zu haben) versagt bleibt.
Natürlich hat der rein formalle Verbleib in der Gemeinschaft für den Betroffenen letztendlich zunächst keine Bedeutung, weil er sich ja
an keinerlei Regeln dieser Gemeinschaft halten muss, doch jemanden als dazugehörig zu betrachten, der aus voller Überzeugung nicht dazu
gehören möchte, widerspricht unserem Freiheitsgedanken. "Gemeinschaft" bedeutet Verbindung, doch ein Band, das zerschnitten ist oder
niemals verbunden war, stellt halt keine Verbindung dar. Wir mussten uns Jahrtausende lang der Kirche beugen, nun sollte sich die Kirche
nach diesen Jahrtausenden auch endlich dem Freiheitsgedanken der Menschen beugen. Wir fordern daher die strikte Beachtung der
Gewaltenteilung und benötigen neben Exekutive, Judikative
und Legislative keine vierte, von uns nicht gewählte Gewalt.
Wenn die Kirche sich diesem Gedanken beugen würde, wäre es aus unserer Sicht nicht, wie viele Kirchentreue befürchten, das Todesurteil der
Kirche, sondern könnte genau Gegenteiliges bewirken. Auch wenn es kirchliche Institutionen nicht mehr gäbe, gäbe es, solange die
Wissenschaft noch immer keine Antworten auf gewisse Fragen gefunden hat, immer noch den Glauben der Menschen. Und so lange es den
Glauben gibt, wird es auch in irgendeiner Form Religionsgemeinschaften geben. Welcher Gemeinschaft man angehören möchte, sollte dann
jeder letztendlich selbst bestimmen können.
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